Die zatran GmbH, ein österreichischer Gutachter für Seilbahnen, hat das geplante Projekt einer urbanen Seilbahn im Kanton St. Gallen untersucht und kommt in ihrem Bericht zu folgenden Ergebnissen:

(In Kursivschrift haben wir hier Anmerkungen eingefügt)

 

Die Erstellungskosten für die dort bevorzugte Trasse von 13,39 km Länge mit 16 Stationen liegt bei 250 Millionen CHF.

 

Da die Dimensionen dieser Seilbahn 3,2 mal der Bonner Seilbahn entsprechen (Länge, Anzahl Stationen, Anzahl Gondeln) und der Wechselkurs CHF-Euro bei 0,93 liegt, ergibt sich ein Faktor von 0,293 zur Umrechnung auf den Bonner Fall.

 

Damit würden die Investitionskosten in Bonn bei ca. 84 Millionen Euro liegen, also dem doppelten der  ursprünglich veranschlagten Summe!

 

Die Betriebskosten liegen bei 3,9 Millionen Euro jährlich + 2,8 Millionen Euro Abschreibung.
Für die Abschreibung wurden hier 30 Jahre angesetzt. 

 

Für St. Gallen  wurde aber nur ein Personalaufwand von 1 Person Videoüberwachung je Station bei vollautomatisiertem Betrieb angesetzt, wir halten das für unvereinbar mit den Sicherheitsanforderungen in Deutschland. Weiterhin wurden keine Reinigungskosten eingerechnet.

 

Wir hatten allerdings fast 4 mal so viel Personal angesetzt, was aus Sicherheitsgründen in Deutschland notwendig ist.
Pro Seil 1 Person und zusätzlich ein Springer für jeden Zwischenbahnhof = 3 Personen x 3 Bahnhöfe X 3,7 Schichten = 33,3 Personen

und für die beiden Endbahnhöfe: 2 Personen X 2 Bahnhöfe X 3,7 Schichten = 14,8 Personen
Dazu 1 Chef + 1 Videoüberwacher + 2 Techniker (für die zwei Segmente) = 4 Personen X 3,7 Schichten = 14,8 ;       Summe 62,9

 

St. Gallen hatte angesetzt: je Bahnhof 1 Person für Videoüberwachung X 4 Schichten = 4
zusätzlich auch dort 1 Chef und 2 Techniker = 3 Pers X 4 Schichten = 12     Summe 16

 

Für die geplante Bonner Seilbahn haben wir den Personalaufwand auf 63 Personen geschätzt , somit ergeben sich bei 50.000 €  jährlichen Arbeitskosten je Angestellten summa summarum rund 3,2 Millionen € Arbeitskosten pro Jahr.

 

Insgesamt liegen die von Zatran ermittelten Kosten sehr nahe bei den von uns geschätzten Kosten, wir hatten 5,2 Millionen Euro an reinen Personal- und Stromkosten und schließlich an Gesamtkosten inkl. Abschreibung und Reinigung 9-10 Millionen Euro angesetzt.  Allerdings wurde für St. Gallen ein weitgehend unbeaufsichtigter automatisierter Betrieb angesetzt sowie höhere durchschnittliche Arbeitskosten in der Schweiz.

 

Also 9,3 Millionen ohne Reinigung (auf Basis von St. Gallen) gegen unseren Wert von 9-10 Millionen € inkl. Reinigung liegt trotz verschiedener Ansätze ziemlich gut beisammen.

 

 

Schließlich und entscheidend als allgemeines Ergebnis ist diese Kriterienliste zur Begründung ( im Original auf S. 28 ):

 

Gründe, die gegen den Einsatz von Seilbahnen für die untersuchten Bereiche im Kanton St.Gallen sprechen:

  • Seilbahnen sind ein Nischenprodukt im urbanen Nahverkehr und machen nur bei der Existenz von mindestens einem der folgenden Projektmerkmale Sinn:  hügelige Topografie (hohe Reliefenergie), natürliche Barrieren (Flüsse, Seen, Schluchten, etc.), infrastrukturelle Barrieren (Eisenbahnlinien, Straßengürtel, Industrieareale, etc.).
  • Als reiner Bus- oder Tramersatz in der Horizontalen in sensiblen Innenstadtbereichen sind Seilbahnen ungeeignet.
  • Seilbahnen sind äußerst „starre“ Systeme und unterliegen bzgl. Streckenführung und Adaptierungen bzw. Erweiterungen starken Einschränkungen und erreichen niemals die Feinverteilung eines Bus- oder Tramverkehrs. Deshalb können sie bestehende Buslinien nicht vollständig ersetzen.
  • Urbane Seilbahnsysteme sind typische Verbinder/Zubringer-Systeme zu sog. Rückgratsystemen (z.B. Metro, Tram, BRT, etc.) und aufgrund ihrer geringen Fahrgeschwindigkeiten von max. 30 km/h in ihrer Länge beschränkt (< 7 km).
  • Erst ab Fahrgastkapazitäten von ca. 1.000 pphpd  (= persons per hour per direction) ist ein akzeptables Kosten-/Nutzenverhältnis gegeben (Vgl. Uni-Linie).
  • Die Wetterabhängigkeit des Seilbahnbetriebs und die regelmäßigen Revisionsarbeiten (z.B. Seil) haben einen negativen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Anlage und benötigen (Bus-)Ersatzverkehre.
  • Bei der untersuchten Ost-West Seilbahnlinie lassen sich Überquerungen von etlichen Privatgrundstücken und sensiblen Wohnbereichen nicht verhindern. Deshalb sind bei einem etwaigen Plangenehmigungsverfahren viele Rekurse bis hinauf zum Höchstgericht zu erwarten. Sollte letztendlich doch ein positiver Baubescheid ausgestellt werden, so ist jedoch von einer Dauer für das Genehmigungsverfahren von ca. 10 - 15 Jahren auszugehen. Anfechtbare Punkte könnten sein: Ortsbildschutz, Landschaftsschutz, Natur- und Artenschutz, Verschattung und Lärm

 

Hier kann die Studie heruntergeladen werden: zatran-Studie St. Gallen

 

 

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